Smart Glasses in Bädern und Schwimmhallen: Neue Technik stellt Betreiber vor Herausforderungen

Der zunehmende Einsatz von Smart Glasses (KI-gestützten Brillen mit integrierter Kamera und Sprachsteuerung) stellt Betreiber von Bädern und Freizeiteinrichtungen vor neue Herausforderungen. Die Brillen ermöglichen das unauffällige Erstellen von Fotos und Videos per Sprachbefehl und können dadurch auch für Straftaten missbraucht werden.
Gerade in Schwimmbädern, Umkleide- und Duschbereichen besteht ein erhöhtes Risiko, dass Besucherinnen und Besucher heimlich gefilmt oder fotografiert werden. Für Betreiber bedeutet dies, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre ihrer Gäste zu treffen.
Das Fotografieren und Filmen im öffentlichen Raum ist grundsätzlich nicht verboten. Strafbar wird es jedoch insbesondere dann, wenn Personen ohne ihre Einwilligung aufgenommen oder Aufnahmen veröffentlicht werden. Das Recht am eigenen Bild (§ 22 Kunsturhebergesetz) schützt vor unzulässigen Bildveröffentlichungen. Heimliche Intimaufnahmen sind strafbar. Ebenso verstößt das heimliche Aufzeichnen von Gesprächen gegen die Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 Strafgesetzbuch). Werden Kinder oder Jugendliche betroffen, können weitere Straftatbestände erfüllt sein.
In stark frequentierten Bädern können Smart Glasses daher schnell als Tatmittel eingesetzt werden. Gleichzeitig sind sie von herkömmlichen Brillen oft kaum zu unterscheiden, was die Kontrolle für Mitarbeitende erschwert.
Einige Bäderbetreiber und Kommunen haben deshalb bereits ein Verbot von Smart Glasses in ihren Einrichtungen ausgesprochen. Ein Verbot allein genügt jedoch nicht. Es muss den Gästen eindeutig kommuniziert und von den Mitarbeitenden konsequent umgesetzt werden.
Woran lassen sich Smart Glasses erkennen?
Da Smart Glasses äußerlich oft wie normale Brillen wirken, lohnt sich ein genauer Blick. Hinweise können sein:
- vergleichsweise dicke Brillenbügel zur Unterbringung der Technik,
- kleine Kameralinsen in den oberen Ecken des Brillengestells,
- eine kleine weiße LED am Rahmen, die während einer Aufnahme leuchtet,
- Bedienung der Aufnahmefunktion per Sprachsteuerung.
Handlungsempfehlungen für Bäderbetreiber
Um Missbrauch vorzubeugen, können folgende Maßnahmen sinnvoll sein:
- Einführung und Prüfung eines Verbots von Smart Glasses in der Hausordnung,
- deutliche Kennzeichnung des Verbots durch Hinweisschilder, insbesondere in Umkleide- und Duschbereichen,
- Information der Besucherinnen und Besucher über mögliche hausrechtliche Konsequenzen bei Verstößen,
- konsequente Durchsetzung der festgelegten Maßnahmen,
- Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden zum Erkennen von Smart Glasses,
- Aufforderung an Mitarbeitende, verdächtige Situationen unverzüglich zu melden,
- Ansprache auffälliger Personen möglichst durch Sicherheits- oder Aufsichtspersonal,
- unverzügliche Information der Polizei bei Verdachtsfällen, insbesondere in Umkleide- oder Kinderbereichen,
- Erteilung von Hausverboten im Rahmen des Hausrechts.
Mit der zunehmenden Verbreitung von Smart Glasses gewinnt der Schutz der Privatsphäre in Bädern und Freizeiteinrichtungen weiter an Bedeutung. Betreiber sind gefordert, ihre Mitarbeitenden zu sensibilisieren, klare Regeln zu schaffen und bei Verdachtsfällen konsequent zu handeln, um die Sicherheit und das Persönlichkeitsrecht ihrer Gäste zu gewährleisten.
